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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragliche Grundlagen für Reisen mit Spelaya-Repa Tourismus

Stand: 01. Oktober 2023

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Spelaya-Repa Tourismus GmbH, Unter den Linden 77, 10117 Berlin (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden, der unsere Reiseangebote bucht oder unsere Informationen nutzt (nachfolgend "Kunde" oder "Reisender").

Die AGB gelten für alle Verträge, die über unsere Website www.spelaya-repa.com, telefonisch, per E-Mail oder in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsschluss

2.1 Angebot und Annahme

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Medien erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung der Buchung in Textform (Buchungsbestätigung).

2.2 Inhalt des Vertrages

Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach der Reiseausschreibung, der Buchungsbestätigung und diesen AGB. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

§3 Zahlungsbedingungen

3.1 Anzahlung und Restzahlung

Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in §7 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.2 Zahlungsverzug

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 zu belasten.

§4 Leistungen und Preise

4.1 Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot und aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Preisänderungen

Der Anbieter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

  • Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Anbieter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
    • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Anbieter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
    • In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Anbieter vom Reisenden verlangen.

Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn möglich. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

§5 Rücktritt durch den Kunden

5.1 Rücktrittsrecht

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Rücktrittskosten

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der vom Anbieter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.

Der Anbieter hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt:

  • bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  • 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
  • ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises

Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Anbieter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.

§6 Umbuchungen und Ersatzpersonen

6.1 Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann der Anbieter ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben.

6.2 Ersatzpersonen

Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Anbieter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Anbieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§7 Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

7.1 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Der Anbieter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn er

  1. in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
  2. in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Anbieter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

7.2 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Anbieter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

§8 Haftung des Anbieters

8.1 Haftungsumfang

Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. soweit der Anbieter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Haftungsausschluss für Fremdleistungen

Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Anbieters sind.

§9 Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1 Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Anbieter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9.2 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Anbieter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Anbieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Anbieter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

§10 Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§11 Streitbeilegungsverfahren

Der Anbieter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Anbieter verpflichtend würde, informiert der Anbieter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Anbieter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

§12 Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Anbieter im Ausland für die Haftung des Anbieters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.2 Gerichtsstand

Der Kunde kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.

12.3 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten AGB zur Folge.

Letzte Aktualisierung: 01. Oktober 2023

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